Gestern war ein guter Tag für den Naturschutz, insbesondere für den Otterschutz am Steinhuder Meer.
Die vierte Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover hat gestern in einem Eilverfahren die gängige und mit Händen und Füßen verteidigte Praxis der Reusenfischerei am Steinhuder Meer ab sofort untersagt. Der Naturschutzverband „Aktion Fischotterschutz“ hatte gegen die Region Hannover als Untere Naturschutzbehörde und die beigeladenen Fischereibetriebe geklagt. Nach Auffassung der „Aktion Fischotterschutz“ und natürlich auch der ÖSSM und anderer Umweltverbände gefährdet die Reusenfischerei die kleine Population des am Steinhuder Meer seit 2010 anwesenden und streng geschützten Fischotters massiv. Immerhin bis zu 550 Reusen stellen die Fischer nach eigenen Angaben im Sommer in den See. Das sind mehr als 25 pro Kilometer Uferlänge! Diese müssen ab kommenden Saisonbeginn mit geeigneten (!) technischen Schutzvorrichtungen ausgestattet werden, die verhindern, dass die streng geschützten Otter in die Fischreusen gelangen und jämmerlich ertrinken.
Nach den ersten Nachweisen von Fischottern am Steinhuder Meer sind mittlerweile drei Jahre vergangen, ohne dass… [zum Weiterlesen bitte auf den Link unterhalb der Fotovorschau klicken!]
…der kleine Otterbestand vor dem Ertrinkungstod gesichert wurde. Unter anderem wurden die durchaus zielorientierten Bemühungen seitens des Umweltministeriums von den Fischern, insbesondere vom Landesfischereiverband, unnötig verzögert.
Ganz wichtig aus Sicht des Naturschutzes ist die Tatsache, dass das Verwaltungsgericht dem Umweltverband eine Klagebefugnis einräumte, indem es die Fischerei als ein „Projekt“ im Sinne des § 34 Bundesnaturschutzgesetz erkannte, das einer Verträglichkeitsprüfung zu unterziehen ist. Somit ist die Fischerei vor der Durchführung auf ihre Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen eines Natura 2000- Gebietes hin zu überprüfen. Dabei war es nicht von Relevanz, dass die Fischerei seit Jahrzehnten durchgeführt wird. Relevant sei, dass durch die Ankunft des Fischotters am Steinhuder Meer die Fischerei eine Beeinträchtigung darstellen könnte. Außerdem wurde der Fischotter als Bestandteil des Erhaltungszieles anerkannt, obwohl er nicht im Standardatenbogen für das FFH-Gebiet selbst aufgeführt ist. Bei Erstellung der Standarddatenbogen war der Fischotter nicht am Steinhuder Meer präsent, weil er Ende der 1960er Jahre ausgerottet worden war, übrigens nicht zuletzt u.a. aufgrund der damals schon intensiven Reusenfischerei. Fischotter sind über den Lebensraum Typ „eutrophe Seen“ geschützt, zu dessen Lebensgemeinschaft sie selbstverständlich gehören.
Eine Berufung gegen das Urteil ist zugelassen. Kaum vorstellbar ist jedoch, dass die Region Hannover als Beklagte sich dagegen und somit gegen den Naturschutz/Otterschutz aufbäumen dürfte. Vielmehr ist nun zu erwarten, dass die Region deutlich macht, was technisch geeignete Lösungen sind, damit die Fischer den Vorgaben des Gerichtes ordnungsgemäß nachkommen können – auch zur eigenen Rechtssicherheit.
Und noch in aller Deutlichkeit: Es geht nicht darum, die Fischer zu ärgern oder gar zu ruinieren. Aber auch diese Berufsgruppe muss seinen Verpflichtungen gegenüber der Umwelt nachkommen und kann die von ihr verursachten Probleme nicht einfach ignorieren.
Wir bedanken uns bei der „Aktion Fischotterschutz“ für ihren Einsatz und für den Mut, das heiße Eisen anzufassen! Danke!!!
Bravo- ein toller Erfolg für den Artenschutz. Bleibt zu hoffen, das diese possierlichen Tiere sich am Steinhuder Meer weiterhin wohlfühlen.
Na das ist doch mal eine erfreuliche Nachricht!!
Guter Erfolg. Eine gute Kontrolle für die Umsetzung der Maßnahem muß auch gewährleistet sein !
Gruß C-D